Für rechtsuchende Bürger, die über keine ausreichenden Einkünfte und Vermögenswerte verfügen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Form der Sozialhilfe. Während die Beratungshilfe die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes betrifft, ist Verfahrenskostenhilfe für eine anwaltliche Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren vorgesehen.