Kann ich mir einen Anwalt leisten?

Für recht­su­chen­de Bür­ger, die über kei­ne aus­rei­chen­den Ein­künf­te und Ver­mö­gens­werte ver­fü­gen, be­steht die Mög­lich­keit, Be­ra­tungs­hil­fe oder Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe beim Amts­ge­richt zu be­an­tra­gen. Es han­delt sich hier­bei um ei­ne spe­zi­el­le Form der So­zi­al­hil­fe. Wäh­rend die Be­ra­tungs­hil­fe die au­ßer­ge­richt­li­che Tä­tig­keit ei­nes Rechts­an­waltes be­trifft, ist Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe für ei­ne an­walt­li­che Ver­tre­tung in ei­nem ge­richt­li­chen Ver­fah­ren vor­ge­se­hen.