Beschlüsse Unterhalt

Allein erziehende Mutter muss nicht ganztags arbeiten

03.09.2008

Die allein erziehende Mutter eines achtjährigen Sohnes ist nicht verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Sie sei dann nicht in der Lage, ihren Betreuungsaufgaben ausreichend nachzukommen. So entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Urteil vom 3. September 2008 (Az 2 UF 99/08).

Ein geschiedener Mann, der für seinen heute achtjährigen Sohn Unterhalt zahlt, klagte gegen das Fortbestehen seiner Unterhaltsverpflichtung. Seine frühere Frau sei durch die Betreuung des gemeinsamen Sohnes nicht mehr daran gehindert, ganztags zu arbeiten. Die Frau war im Rahmen einer halben Stelle (etwas mehr als 50 Prozent) als Reinigungskraft tätig. Der Sohn lebte bei der Mutter, die außerdem ein Pflegekind betreute.

Die Richter in erster und zweiter Instanz urteilten, dass der Mann weiter Unterhalt zu zahlen habe. Die Frau sei nicht verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Ein achtjähriges Kind brauche eine lückenlose Betreuung und Beaufsichtigung, es sei nicht zu verantworten, es über mehrere Stunden allein zu lassen. Die Betreuung liege ausschließlich bei der Mutter, abgesehen von den Zeiten, in denen der Sohn in Schule und Hort untergebracht sei. Außerdem sei davon auszugehen, dass das Kind selbst bei einer ganztägigen Betreuung außerhalb einen „persönlichen Betreuungsbedarf“ durch die Mutter als Hauptbezugsperson habe.