Beschlüsse Unterhalt

Bigamie: Trennungsunterhalt für Ehepartnerin

20.06.2023

(red/dpa). Im Falle einer bigamischen Ehe wird eine Ehe aufgehoben. Wie bei einer geschiedenen Ehe kann der Partner des Bigamisten Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Auch wenn der Unterhaltsberechtigte bösgläubig war – also von der bigamischen Ehe seines Partners wusste – kann dieser Anspruch unter Umständen bestehen.

Vor Gericht stritt das Ehepaar um Trennungsunterhalt. Für den Mann war dies die dritte Ehe, nachdem er zunächst 1993 auf Jamaika geheiratet hatte und 1998 eine weitere Ehe eingegangen war, die im Jahre 2002 geschieden wurde. Die Scheidung seiner ersten Ehe erfolgte erst 2020.

Seine (Noch)Ehefrau erklärte, erst nach der Trennung erfahren zu haben, dass die erste Ehe nicht geschieden worden war. Der Mann behauptete, er sei dem Irrglauben erlegen, dass er überall noch einmal heiraten dürfe, nur nicht auf Jamaika. Dies habe er auch allen seinen Partnerinnen so gesagt. Diese hätten dann regelmäßig gelächelt. In seinem Bekanntenkreis sei dieser Umstand ein „running gag“ gewesen.

Gegen die Entscheidung des Familiengerichts, dass er für den Zeitraum von März bis September 2019 Monate Unterhalt zahlen müsse, legte der Mann Beschwerde ein. Unter anderem führt er aus, das Familiengericht habe sich nicht ausreichend mit der Frage befasst, ob seine Frau Kenntnis von der Aufhebbarkeit der Ehe hatte. Ihre Gutgläubigkeit habe sie nicht überzeugend dargelegt.

Eheaufhebung wegen Bigamie – Anspruch auf Trennungsunterhalt
Die Beschwerde blieb erfolglos. Das Gericht erläuterte, dass zwischen gutgläubigem und bösgläubigem Ehepartner zu unterscheiden sei. Der Unterhaltsanspruch des gutgläubigen Partners solle bei einer Eheaufhebung nicht berührt werden. Das heißt, er habe denselben Rang wie der Unterhaltsanspruch des Ehepartners aus der ersten Ehe des Bigamisten. Im Falle des bösgläubigen Ehepartners seien dessen Ansprüche auf Unterhalt nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch könne er Unterhalt nur dann verlangen, wenn dadurch der Unterhaltsanspruch des ersten Ehepartners nicht beeinträchtigt werde.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau gutgläubig war und von der bigamischen Ehe ihres Manns erst nach der Trennung erfuhr. So wie es der Mann dargelegt hätte, sei er selbst nicht von einer Eheschließung auf Jamaika ausgegangen und habe daher seine Frau auch nicht darüber informieren können.

Oberlandesgericht Hamm am 09. Juni 2022 (AZ: 4 UF 175/20)