Beschlüsse Unterhalt

Eltern können nicht ohne weiteres über Sparbuch des Kindes verfügen

18.09.2010

Auch wenn ein Elternteil das Sparbuch seines Kindes in Besitz hat, darf er es nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen. Denn nur, weil die Bank an denjenigen auszahlen muss, der im Besitz eines Sparbuchs ist, bedeutet das nicht automatisch, dass der Besitzer frei über das Geld verfügen kann.

Auf das Sparbuch einer mittlerweile volljährigen jungen Frau waren im Laufe der Jahre etwas über 1.600 Euro eingezahlt worden. Die eingezahlten Summen setzten sich vor allem zusammen aus Konfirmations-, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken sowie Teilen des monatlichen BaföGs. Der Vater der jungen Frau hatte von Beginn an das Sparbuch in seinem Besitz. Im Juni 2007 hob er 1.600 Euro ab. Er habe es an die Mutter der jungen Frau ausgezahlt, um Anschaffungen zu finanzieren, sagte er später vor Gericht. Er vertrat die Ansicht, dass er über das Geld verfügen dürfe. Die Tochter klagte auf Rückzahlung.

Die Richter gaben ihr in erster und zweiter Instanz Recht. Zwar gebe es Fälle, so die Richter, in denen ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes oder Enkelkindes angelegt habe und weiter über den einbezahlten Geldbetrag verfügen könne. Häufig wüssten die minderjährigen Kinder oder Enkelkinder dann nichts von der Existenz des Kontos. Im vorliegenden Fall handele es sich jedoch bei dem eingezahlten Geld im wesentlichen um Geschenke Dritter an das Kind. Daher habe der Vater keinen Anspruch auf das Geld. Es gelang ihm außerdem auch nicht, nachzuweisen, dass er das Geld an die Mutter der Klägerin ausgezahlt habe.

Auch das Argument des Vaters, es habe sich bei den eingezahlten Beträgen deshalb nicht um das Geld seiner Tochter gehandelt, weil er die jeweiligen Einzahlungsbeträge mit eigenem Geld aufgerundet habe, wiesen die Richter zurück. Dies ändere nämlich nichts daran, dass es sich ganz offensichtlich um das Geld der Tochter gehandelt habe. Nach aller Lebenserfahrung könne man davon ausgehen, dass der Vater auch diese Aufrundungsbeträge seiner Tochter habe schenken wollen.