Beschlüsse Unterhalt

Erbverzicht gegen Abfindung

03.09.2008

Nicht selten verzichten Kinder gegen eine Abfindung auf ihr späteres elterliches Erbe. Das ist nicht ohne finanzielles „Risiko“: Auch wenn die Eltern später noch erhebliches Vermögen erwerben, bleiben die Kinder an den Erbverzicht gebunden. So entschieden die Richter am Landgericht Coburg am 3. September 2008 (Az 21 O 295/08).

Eine Mutter übertrug im Jahr 1972 ihren beiden Kindern jeweils ein Hausgrundstück. Die Tochter erklärte nach der notariellen Überschreibung einen Erbverzicht. Die beiden Grundstücke umfassten zum damaligen Zeitpunkt das gesamte mütterliche Vermögen. Später erwarb die Mutter jedoch ein weiteres Haus sowie Ackergrundstücke. Alles zusammen genommen hatte das Vermögen einen Wert von rund 170.000 Euro. Nach ihrem Tod 2008 erbte der Sohn das gesamte Vermögen. Die Tochter klagte daraufhin auf den Pflichtteil und argumentierte, der Erbverzicht habe sich nicht auf die Werte bezogen, die ihre Mutter „nachträglich“ erworben habe.

Das sahen die Richter allerdings anders. Der Erbverzicht sei uneingeschränkt wirksam. Die Tochter sei damit von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Das Risiko, bei einem Erbverzicht später leer auszugehen, habe der Verzichtende zu tragen.