Beschlüsse Unterhalt

Familienrecht im Koalitionsvertrag

11.01.2010

Nicht nur die Weiterentwicklung des Elterngeldes, die Einführung eines Betreuungsgeldes und aktiver Kinderschutz – die Regierungsparteien haben im neuen Koalitionsvertrag im Kapitel zu Ehe, Familie und Kindern auch über verschiedene gesellschaftliche Ziele der Koalition nachgedacht. Ehe- und familienbezogene Leistungen sollen überprüft sowie die Leistungen in Unterhalts-, Steuer-, Sozial- und Familienrecht harmonisiert werden.

Beschlossen hat die Koalition bereits die Erhöhung des Kinderfreibetrages zum 1. Januar 2010 auf 7008 Euro und die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro. Noch keine vollständige Einigung haben die Koalitionäre in Sachen Betreuungsgeld erzielt. Dieses sollen ab 2013 alle Eltern erhalten, die ihre Kinder zu Hause erziehen, anstatt sie in eine Kindertagesstätte zu schicken. Unklar ist aber noch, ob die monatlich 150 Euro in bar oder als Gutschein ausgegeben werden.

Auch eine Weiterentwicklung des Elterngeldes ist geplant. So soll die Lebenssituation von Selbstständigen stärker berücksichtigt und ein Teilelterngeld eingeführt werden. Das Unterhaltsvorschussrecht soll dahingehend geändert werden, dass dieses zum einen entbürokratisiert, zum anderen der Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs gewährt wird. Alleinerziehende sollen durch ein Maßnahmenpaket besser gestellt werden; geprüft wird, inwieweit deren Stellung auch steuerrechtlich verbessert werden kann.

Ein weiteres Anliegen der Koalition ist der Kinderschutz, ein Kinderschutzgesetz ist in der Planung. Auch Kinderrechte sollen gestärkt werden, insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung steht hier im Zentrum.

Der Koalitionsertrag sieht zudem vor, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, die Gleichstellung von Frauen voranzutreiben und ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Allerdings wird auch eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik für notwendig gehalten.