Beschlüsse Unterhalt

Gleichbehandlung für Kinder aus erster und zweiter Ehe

01.07.2008

Kinder aus erster und zweiter Ehe sind gleichrangig unterhaltsberechtigt. Ein Elternteil kann nicht erwarten, dass sein Selbstbehalt so erhöht wird, dass die Kinder aus der aktuellen Ehe de facto bevorzugt werden. So entschied das Landgericht Coburg am 1. Juli 2008 (AZ – 41 T 56/08).

Ein Mann hatte aus erster Ehe zwei Kinder. Als auch aus der zweiten Ehe zwei Kinder hervorgingen, stellte der Vater die Unterhaltszahlungen an seine beiden älteren Kinder ein. Daraufhin wurde das Einkommen des Mannes gerichtlich gepfändet. Von seinen 1.350 Euro monatlich behielt er 1.085 Euro als so genannten „Selbstbehalt“. Das ist der Teil des Einkommens, der nicht gepfändet werden darf. Dem Mann erschien dies zu wenig für den Unterhalt seiner neuen Familie, weswegen er gerichtlich eine Erhöhung auf 1.170 Euro erwirken wollte.

Die Richter lehnten dies ab. Der dem Mann zustehende Selbstbehalt von eigentlich rund 820 Euro sei mit Blick auf die Verpflichtungen gegenüber seinen Kinder aus der neuen Ehe bereits erhöht worden. Eine nochmalige Erhöhung würde die erstgeborenen Kinder jedoch benachteiligen. Diese seinen aber gegenüber ihren Halbgeschwistern gleichberechtigt zu behandeln.