Beschlüsse Unterhalt

Höheres Kindergeld ab dem 1.01.2009

01.01.2009

Ab dem 01.01.2009 erhöht sich das staatliche Kindergeld. Das Kindergeld wird um 10 Euro für die ersten beiden Kinder auf jeweils 164 Euro steigen. Für das dritte Kind bekommen Eltern 170 Euro statt bisher 154 und für jedes weitere 195 Euro. Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wird um etwa 200 auf 6000 Euro angehoben.

Diese Änderungen wirken sich auch auf den Kindesunterhalt aus. Voraussichtlich am 05.01.2009 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle vorgestellt, die diese Änderungen umsetzt.