Beschlüsse Unterhalt

Kein Versorgungsausgleich bei Gewalt gegen den Ehepartner

23.03.2007

Schlägt ein Ehemann wiederholt seine Frau, kann er nach einer Scheidung einen bestehenden Anspruch auf Versorgungsausgleich verlieren. In diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. März 2007 (Az: 7 UF 177/06).

Der Ehemann hatte seine Frau während der Ehe immer wieder körperlich angegriffen, sie vor allem ins Gesicht und auf den Mund geschlagen. Die gemeinsame Tochter der beiden bezeugte, dass solche Szenen sich seit ihrer Kindheit abgespielt hätten. Im Laufe der Zeit eskalierten diese Gewaltausbrüche immer mehr.

Das Gericht wertete die körperlichen Attacken auf die Ehefrau als „krasses und schwerwiegendes Fehlverhalten“ des Mannes und entschied, dass er keinen Anspruch mehr auf den ihm eigentlich zustehenden Versorgungsausgleich habe. Die Richter argumentierten, eheliches Fehlverhalten könne auch dann, wenn es keine wirtschaftliche Konsequenzen habe, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen. Das gelte dann, wenn dieses Fehlverhalten massive Auswirkungen auf den Ehepartner habe und vor diesem Hintergrund die so genannte Härteregelung zum Einsatz kommen könne. Im vorliegenden Fall würde das starre Festhalten an einem Versorgungsausgleich für den ehemaligen Ehepartner dem Grundgedanken dieses finanziellen Ausgleichs fundamental widersprechen.