Beschlüsse Unterhalt

Kind hat Anspruch auf Herausgabe persönlicher Gegenstände

05.02.2016

(red/dpa). Trennen sich die Eltern, wird nicht selten auch über Kleinigkeiten erbittert gestritten. So musste das Gericht entscheiden, ob die Mutter, bei der das Kind lebt, den Impfpass für ihre Tochter erhält.

Die Eltern stritten sich um die Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft ihres gemeinsamen Kindes, das bei der Mutter lebt. Diese hatte vor Gericht vorgetragen, sie benötige den Impfpass und das Untersuchungsheft. Für das Kind sei die Auffrischung einer Impfung erforderlich. Zudem lebe das Kind bei ihr. Der Vater erklärte, die Unterlagen seien bei ihm. Er sehe jedoch keinen Grund, sie herauszugeben, da die Mutter die Sachen nicht bzw. nur für die aus seiner Sicht unrechtmäßig vorgenommene Schulanmeldung benötige.

Der Vater musste die Unterlagen herausgeben. Das Kind habe Anspruch auf Herausgabe seiner zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände. Es spiele dabei keine Rolle, ob der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind derzeit befindet, mit diesen Gegenständen sorgsam oder nicht sorgsam umgehe. Ebenso wenig sei entscheidend, ob die persönlichen Unterlagen derzeit dringend benötigt würden. 

Oberlandesgericht Nürnberg am  24. November 2015 (AZ: 11 UF 1140/15)