Beschlüsse Unterhalt

Mietfreies Wohnen – keine Auswirkung auf Kindesunterhalt

19.09.2022

Karlsruhe/Berlin (DAV). Trennen sich Eltern, die gemeinsam eine Immobilie erworben haben, bleibt häufig ein Elternteil mit den Kindern dort wohnen. Dies wirkt sich auf Unterhaltszahlungen aus – nicht jedoch auf den Kindesunterhalt.

Das Ehepaar lebt getrennt. Die Mutter wohnt zusammen mit den Kindern in einer Immobilie, die zu 60 % dem Vater und zu 40 % ihr gehört. Nutzungsentschädigung oder Ehegattenunterhalt wird nicht gezahlt. Vor Gericht stritten sich die Eltern unter anderem um die Höhe des Kindesunterhalts.

Unter anderem legte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss dar, dass mietfreies Wohnen nicht die Höhe des Kindesunterhalts beeinflusst. Die Tatsache, dass der betreuende Elternteil kostenfrei wohnen könne, werde vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern ausgeglichen: Der unterhaltspflichtige Elternteil zahle mit dem Unterhalt auch einen Mietkostenzuschuss. Damit erhöhe sich der Wohnwert für den mietfrei wohnenden Elternteil bei der Berechnung des Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalts.

Gebe es durch die Anrechnung des Wohnwerts keine Einkommensdifferenz mehr zwischen den Eltern, die ausgeglichen werden müsse, habe der betreuende Elternteil keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Der BGH hob den angefochtenen Beschluss auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.

Bundesgerichtshof am 18. Mai 2022 (AZ: XII ZB 325/20)