Beschlüsse Unterhalt

Nutzungsentschädigung für Familienauto nach Trennung

17.09.2019

(red/dpa). Wer fährt nach der Trennung das Familienauto? Und was steht dem Ehepartner zu, der auf das Fahrzeug verzichtet? Fragen, um die bei einer Trennung häufig gestritten wird.

Die Frau hatte Verfahrenskostenhilfe beantragt. Sie wollte erreichen, dass ihr Mann ihr eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung ihres Autos zahlt.

Der Wagen gehörte der Frau. Es war das einzige Fahrzeug, das der Familie zur Verfügung stand. Damit handelte es sich um einen so genannten Haushaltsgegenstand.

Zwar komme grundsätzlich einen Nutzungsentschädigung in Betracht, so das Gericht. Doch fehle es hier an den erforderlichen Voraussetzungen. Die Frau müsse zunächst einen Antrag bei Gericht auf Zuweisung des Fahrzeugs stellen. Darüber hinaus müsse sie ihren Ehemann dann zur Zahlung des Nutzungsausfalls auffordern. Erst wenn sich ihr Mann dann weigere, könne sie ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Im vorliegenden Fall fehlte jedoch sowohl der Antrag auf gerichtliche Zuweisung wie auch die Zahlungsaufforderung an den Ehemann.

Oberlandesgericht Frankfurt am 6. Juli 2018 (AZ: 4 WF 73/18)