Beschlüsse Unterhalt

Reform des Unterhaltsrechts: Kindeswohl hat höchsten Stellenwert!

01.01.2008

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts beschlossen, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Es stärkt insbesondere die Rechte von ehelichen und nichtehelichen Kindern nach einer Trennung ihrer Eltern. So haben die Unterhaltsansprüche der Kinder künftig stets Vorrang gegenüber denen anderer Anspruchsberechtigter. Insbesondere dem Kindeswohl soll auch die künftige Besserstellung von nicht verheirateten Müttern und Vätern, die Kinder betreuen dienen. Sie erhalten jetzt genauso lange Betreuungsunterhalt wie verheiratete Eltern. Darüber hinaus fördert das neue Gesetz die nacheheliche Eigenverantwortung der Ehegatten – u. a. durch die Möglichkeit, den nachehelichen Unterhalt in Höhe und Dauer zu beschränken.

Weitere Informationen zum Thema und den Gesetztestext finden Sie auf den Seiten des BMJ.