Beschlüsse Unterhalt

Unterhaltsanspruch des Kinds in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

02.11.2021

(red/dpa). Teilen sich getrennt leben Eltern das Sorgerecht, kommt es häufig zu Konflikten über einzelne Entscheidungen. Das kann auch die COVID-Schutzimpfung betreffen.

Die Eltern sind geschieden, der 2005 geborene Sohn lebt überwiegend bei der Mutter. Bei ihm bestand die medizinische Indikation für eine Impfung, um einen schweren Verlauf einer COVID-Erkrankung aufgrund seiner Adipositas und depressiver Episoden zu vermeiden.

Gemeinsames Sorgerecht: Welcher Elternteil entscheidet über Corona-Impfung?
Während Vater und Sohn die Impfung befürworteten, lehnte die Mutter das ab. Bei der Impfung handele es sich um eine „Gentherapie“ und zöge mehr Todesfälle nach sich als die Corona-Erkrankung, behauptete sie.

Das Amtsgericht übertrug dem Vater die Befugnis, allein über die Impfung des gemeinsamen Kinds gegen das Corona Virus SARS-2 zu entscheiden. Die Mutter legte Beschwerde ein, doch das Oberlandesgericht sah es wie das Amtsgericht.

Können sich Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer Angelegenheit, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Entscheidung über eine Schutzimpfung ist generell eine solche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Im Zentrum der Entscheidung darüber steht das Kindeswohl. „Die Entscheidungskompetenz ist dem Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“, so das Gericht. Im Falle einer Angelegenheit der Gesundheitssorge sei die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolge.

Gehe es um Schutzimpfungen, sei die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch Institut befürworte. Die Empfehlungen der STIKO habe der Bundesgerichtshofs als medizinischen Standard anerkannt.

Corona-Impfung: Auch der Wunsch des Kinds zählt
Darüber hinaus müsse auch der Willen des Kinds beachtet werden. Das sei jedenfalls dann so, wenn das Kind sich im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung eine eigenständige Meinung zum Thema bilden könne. Dies stehe hier außer Zweifel. Unter anderem hatte eine Kindesanhörung stattgefunden.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main am 17. August 2021 (AZ: 6 UF 120/21)