Beschlüsse Unterhalt

Unterhaltszahlungen richten sich nicht nur nach der Höhe des Gehalts

11.10.2009

Nach einem aktuellen Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Aktenzeichen 5 UF 163/06) orientiert sich die Höhe der Unterhaltszahlungen nicht nur allein am beruflichen Einkommen. Auch alle anderen Einkünfte, wie z. B. solche aus Vermögen oder Vermietungen, müssen bei deren Berechnung herangezogen werden.

Im konkreten Fall ging es um einen geschiedenen Ehemann, der Unterhalt für seine beiden aus der Ehe stammenden Kinder und seine geschiedene Ehefrau leisten musste. Der Mann sah sich nach einer Gehaltsminderung nicht mehr in der Lage, den Unterhalt, zu dem er sich verpflichtet hatte, in dieser Höhe weiter zu zahlen. Die entsprechende Klage des Mannes wurde jedoch abgewiesen, da er auch Eigentümer eines vermieteten und von ihm selbst genutzten Wohnhauses sei. Damit verfüge er aber über zusätzliche Einnahmen und müsse für einen Erfolg seiner Klage den Beweis für seine finanzielle Überforderung antreten.