Beschlüsse Unterhalt

Vorübergehend räumlich getrennt: Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

08.05.2023

(DAV). Wer getrennt von seinem Ehepartner lebt, kann unter Umständen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Bei einer Trennung „umständehalber“, etwa weil ein Partner noch in einem anderen Land lebt, besteht ein solcher Anspruch nicht. Das musste eine Frau erfahren, die ihren Mann im Libanon geheiratet hatte und danach ein Jahr allein in Deutschland lebte, bis ihr Mann einreiste.

Die Frau hatte am 31. Juli 2019 im Libanon geheiratet. Ein gutes Jahr später, im Oktober des darauffolgenden Jahres, zog der Mann nach Deutschland zu seiner Frau. Für den Zeitraum Juli 2019 bis Oktober 2020 und noch darüber hinaus hatte die Frau Unterhaltsvorschuss erhalten. Die zuständige Behörde forderte den Unterhaltsvorschuss zurück. Mit Recht, entschied das Verwaltungsgericht.

Das wollte die Frau nicht akzeptieren: Von August 2019 bis Oktober 2020 hätten ihr die Unterhaltsvorschussleistungen zugestanden, da sie in diesem Zeitraum von ihrem Ehemann dauernd getrennt gelebt habe. Sie beantragte Prozesskostenhilfe (PKH), um sich gegen die Entscheidung wehren zu können. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag auf PKH jedoch ab, da ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Vorübergehend keine häusliche Gemeinschaft: Unterhaltsvorschuss möglich?
Das Verwaltungsgericht sei wohl zurecht davon ausgegangen, dass trotz der fehlenden häuslichen Gemeinschaft die Frau nicht dauerhaft von ihrem damaligen Ehemann getrennt gelebt habe.

Laut Gesetz lebe ein Ehepaar getrennt, „wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt“. Zweifellos hätten die Frau und ihr damaliger Mann aber gerade eine solche häusliche Gemeinschaft herstellen wollen. Die Frau habe selbst eingeräumt, dass ein dauerndes Getrenntleben nicht vorliege. Es sei von vornherein klar gewesen, dass dieses nur vorübergehend sein sollte. Nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sei ihr Mann bei ihr eingezogen.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht am 15. Dezember 2022 (AZ: 14 PA)