Beschlüsse Unterhalt

Wechselmodell: Eltern müssen kooperieren können

17.01.2022

(red/dpa). An das paritätische Wechselmodell, bei dem die Kinder zu ungefähr gleichen Teilen in den Haushalten beider Elternteile leben, sind strenge Voraussetzungen geknüpft. Diese sind höher als bei anderen Umgangsregelungen.

Die Eltern der beiden Kinder leben getrennt und üben das Sorgerecht gemeinsam aus. Die Kinder leben bei der Mutter, sehen ihren Vater aber regelmäßig und häufig. Der Vater möchte jedoch ein paritätisches Wechselmodell als Umgangsregelung, was die Mutter kategorisch ablehnt.

Kein Wechselmodell ohne Kommunikation und Zusammenarbeit der Eltern
Vor Gericht hatte sie Erfolg. Die bisherige Regelung besteht weiter. Die strengen Voraussetzungen für die Anordnung eines Wechselmodells seien nicht erfüllt, erklärten die Richter. Bei der Entscheidung über das Wechselmodell gehe es nicht darum, Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln. „...allein entscheidend ist, ob die Regelung oder Nichtregelung dem Wohl des Kindes dient“.

Damit diesem bestmöglich gedient sei, müssten die Eltern kooperieren und kommunizieren können. Denn lebten die Kinder nahezu zu gleichen Teilen in den Haushalten beider Elternteile, so sei der Abstimmungs- und der Kooperationsbedarf zwischen den Eltern besonders hoch. Diese Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sei bei den Eltern in diesem Fall jedoch nicht gegeben.

Oberlandesgericht Dresden am 07. Juni 2021 (AZ: 21 UF 153/21)