Beschlüsse Unterhalt

Wichtige Änderungen im Familienrecht zum 1. September 2009

01.09.2009

Am 1. September sind verschiedene Neuerungen im Familienrecht in Kraft getreten. Das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und des Vormundschaftsrechts enthält vor allem folgende neue Regelungen:

  • Künftig werden bei der Trennung auch Schulden, die bei der Eheschließung bestanden und während der Ehezeit getilgt wurden, für die Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.
  • Um Vermögensmanipulationen nach der Trennung zu vermeiden, ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags für die Berechnung des Zugewinns ausschlaggebend. Auch gibt es einen Auskunftsanspruch der Ehegatten über das Vermögen des anderen zum Zeitpunkt der Trennung.
  • Durch Änderungen im vorläufigen Rechtsschutz wird der ausgleichsberechtigte Partner noch stärker geschützt. Er kann den Zugewinn leichter vorzeitig geltend machen und ihn gegebenenfalls vor Gericht sichern.

Ebenso wurde der Versorgungsausgleich reformiert. Er gilt für Scheidungen, die nach dem 1. September beim Familiengericht eingeleitet werden. Noch anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden sind, werden dann nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 1. September 2009 weiterbetrieben werden. Spätestens am 01. September 2010 gilt das neue Recht für alle, noch nicht in der ersten Instanz entschiedene Versorgungsausgleichssachen. Neu ist vor allem, dass

  • wenn die Ehe nur maximal drei Jahre gedauert hat, dieser Ausgleich nur dann stattfindet, wenn einer der Partner dies ausdrücklich beantragt. Es gibt keinen Versorgungsausgleich, wenn beide Ehepartner ungefähr die gleichen Ansprüche erworben haben. Zudem haben die Ehepartner beim Abschluss diesbezüglicher Eheverträge größere Freiheiten.

Ein neues Prozessrecht für Familienverfahren und für die freiwillige Gerichtsbarkeit sorgt seit dem 1. September für mehr Klarheit im Familienrecht. Bisher fanden in familiengerichtlichen Verfahren verschiedene Verfahrensordnungen gleichzeitig Anwendung. Das bedeutete, dass auch verschiedene Gerichte zuständig waren. Das Nebeneinander sowie teilweise das Ineinandergreifen verschiedener Verfahrensordnungen in einem Verfahren hatte immer wieder zu Schwierigkeiten geführt, die nun beseitigt wurden. Nun liegen alle mit Ehe und Familie verbundenen Rechtsstreitigkeiten beim Familiengericht in einer Hand.