Beschlüsse Unterhalt

Wie kann man den Kindesunterhalt einklagen?

18.03.2015

Auch nach einer Trennung oder Scheidung steht Kindern Unterhalt zu. Diese Rechtslage gilt unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. Doch die Realität zeigt, dass Kinder nicht immer den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht. Was in solchen Fällen zu tun ist, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt. Der Kindesunterhalt steht ihnen auch dann zu, wenn sich ihre Eltern getrennt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern miteinander verheiratet waren. Allerdings muss zum Beispiel bei Kindern, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren wurden, der Vater das Kind anerkannt oder ein Gericht zumindest die Vaterschaft festgestellt haben.

Den Kindesunterhalt bekommt in der Regel derjenige, der das Kind hauptsächlich betreut. Da das in den meisten Fällen nach wie vor die Mutter ist, wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, muss der Vater den Kindesunterhalt an sie zahlen. Wie hoch der Unterhalt ist, hängt vom Einkommen der Eltern, vom Alter des Kindes und weiteren Unterhaltspflichten ab.

Muss der Unterhaltspflichtige über sein Einkommen informieren?

Wenn sich der unterhaltsverpflichtete Elternteil weigert, zu zahlen, kann man verschiedene Instrumente nutzen, um den Kindesunterhalt durchzusetzen. Zunächst sollte man ihn dazu auffordern, mitzuteilen, wie hoch seine Einkünfte sind. „Ein Unterhaltspflichtiger hat eine Informations- und Auskunftspflicht und muss alle zwei Jahre über sein Einkommen informieren. Ändert sich die Einkommenshöhe, muss der Unterhaltspflichtige dies schon vor Ablauf der zwei Jahre mitteilen“, sagt die Rechtsanwältin Eva Becker von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Was bedeutet es, jemanden in Verzug zu setzen?

Liegen die Informationen über das Einkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils vor, kann die Höhe des Kindesunterhalts der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Allerdings müssen hierbei die Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte beachtet werden, weshalb eine Beratung durch auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sinnvoll ist. Danach sollte der unterhaltsverpflichtete Elternteil in einem Anschreiben aufgefordert werden, diesen Betrag monatlich zu zahlen. Damit wird der Verzug, wie es in §1613 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt, herbeigeführt und ab diesem Zeitpunkt kann der Unterhalt rückwirkend gefordert werden. Man sollte das Anschreiben so verschicken, dass man nachweisen kann, dass es angekommen ist.

Kann der Anspruch auf Kindesunterhalt verfallen?

Ist der Verpflichtete einmal in Verzug gesetzt, geht der Anspruch auf Kindesunterhalt nicht verloren. „Es ist kaum möglich, dass solche Ansprüche verjähren, höchstens einige Zeit nach der Volljährigkeit des Kindes“, sagt die Berliner Familienrechtsexpertin Eva Becker. „Wenn man zum Beispiel zehn Jahre nach dem ersten Anschreiben nichts weiter unternimmt, um den Kindesunterhalt zu bekommen, kann es während der Minderjährigkeit des Kindes nur zu einer Verwirkung kommen.“ Eine solche Verwirkung könnte dazu führen, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt zwar besteht, aber nicht mehr für den gesamten Zeitraum geltend gemacht werden kann.

Kann man Kindesunterhalt rückwirkend erhalten?

Ja, das ist möglich. Dafür muss man den Unterhaltspflichtigen aber in Verzug gesetzt haben und kann ab diesem Zeitpunkt rückwirkend Geld für das Kind bekommen. Anders sieht es aber aus, wenn man keinen Verzug herbeigeführt hat. Dann gibt es für die Vergangenheit keinen Kindesunterhalt.

Was ist ein Unterhaltstitel?

Der Unterhaltsberechtigte, also hier das Kind, hat einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Unterhaltspflichtige den Unterhalt tituliert. Für Unterhaltspflichtige ist das beim Jugendamt kostenlos möglich. Mit der Titulierung verpflichtet sich der Unterhaltspflichtige offiziell, einen Unterhalt in einer bestimmten Höhe zu zahlen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann unter Verweis auf die amtlich dokumentierte Unterhaltspflicht sofort ein Gerichtsvollzieher beauftragt und die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Was ist der Unterschied zwischen statischen und dynamischen Unterhaltstiteln?

Es gibt verschiedene Arten von Unterhaltstiteln: Statische Unterhaltstitel legen einen festen Betrag fest, den der Unterhaltspflichtige solange zahlen muss, bis ein anderer Betrag vereinbart wird. Demgegenüber sieht ein dynamischer Unterhaltstitel zwar auch einen festen Betrag vor, allerdings ist dieser in Form eines Prozentsatzes, abgeleitet aus dem Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, ausgedrückt. Dieser erhöht sich dann automatisch, sobald sich der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle erhöht.

Was kann ein Familiengericht machen, um den Kindesunterhalt durchzusetzen?

Häufig einigen sich getrennte Paare gütlich über den Kindesunterhalt, ohne dass sie ein Gericht oder Amt hinzuziehen müssen. In streitigen Fällen sollten Unterhaltsberechtigte wissen, dass sie sich an ein Familiengericht wenden können, um mit seiner Hilfe den Kindesunterhalt durchzusetzen. Das Gericht kann zum Beispiel die Verpflichtung aussprechen, das Einkommen offenzulegen und den Unterhalt titulieren. Weigert sich ein unterhaltsverpflichteter Elternteil dann immer noch, den Unterhalt zu zahlen, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Zahlt der unterhaltsverpflichtete Elternteil nicht, können sich Unterhaltsberechtigte auch an das Jugendamt wenden. „Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, sollte man unbedingt bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes einen Unterhaltsvorschuss beantragen“, sagt die Familienrechtsanwältin Eva Becker. Dieser Vorschuss ist weniger, als der Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle, außerdem wird das komplette Kindergeld angerechnet. Den vorgestreckten Unterhalt versucht sich das Jugendamt vom Unterhaltsverpflichteten zurückzuholen.